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Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

20.02.2025

Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Wer in Burgdorf regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund parkiert, benötigt dafür eine Bewilligung.

Regelmässiges Parkieren in der Nacht auf öffentlichem Grund der Gemeinde Burgdorf (ab 2 x pro Woche) ist bewilligungspflichtig. Der Bereich Ordnung und Sicherheit führt regelmässig Erhebungen durch. Wird ein Fahrzeug in mehreren Nachtparkkontrollen auf öffentlichem Grund festgestellt, untersteht dessen Halterin oder Halter der Gebührenpflicht. Die betroffenen Halterinnen oder Halter werden per Brief informiert.

Die Gebühr für Autos und Motorräder beträgt CHF 40.00, für Lastwagen CHF 50.00 pro Monat und wird halbjährlich in Rechnung gestellt.

Mehr Informationen rund um Parkbewilligungen finden Sie unter folgendem Link:

Falls Sie eine Bewilligung benötigen oder Fragen haben, melden Sie sich bei uns per Mail oder telefonisch (034 429 93 68).

EINWOHNER- UND SICHERHEITSDIREKTION BURGDORF
Fachbereich Ordnung und Sicherheit

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