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Erlass einer Planungszone im Gebiet Schlossmatt

11.12.2024

Öffentliche Bekanntmachung Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet Schlossmatt (Parzellen Burgdorf Gbbl.-Nrn. 2211, 2214 und 2215)

Der Gemeinderat von Burgdorf hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) beschlossen, die Parzellen Burgdorf Gbbl.-Nrn. 2211, Nrn. 2214 und Nr. 2215 im Gebiet «Schossmatt» mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.

Mit der Planungszone wird im Perimeter die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der baurechtlichen Ordnung zur Sicherung von Flächen für Schulnutzungen bezweckt, insbesondere im Hinblick auf eine Erweiterung der Schulanlage Schlossmatt (allfällige Zuweisung der Parzellen zu einer Zone für öffentliche Nutzungen 1.1 oder Ähnliches).

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Planungszone liegt vom 12.Dezember 2024 bis 21.Januar 2025 in der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Stadt Burgdorf unter Baupublikationen verfügbar.

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Baudirektion Burgdorf einzureichen.

Burgdorf, 09. Dezember 2024
Der Gemeinderat

Erläuterungsbericht Planungszone Schlossmatt

Perimeter Planungszone Schlossmatt

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