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Informationen und Formulare für Kommissionsmitglieder

Informationen zu den Sitzungsgeldern

Information über den AHV/ALV-Abrechnungsmodus von Sitzungsgeldern, Entschädigungen und Deklaration auf dem Lohnausweis

Sie sind als Mitglied einer Kommission, gestützt auf das Kommissionsreglement (17. Juni 2002), eingesetzt und beziehen Sitzungsgelder/Entschädigungen gemäss Entschädigungsreglement vom 1. Januar 2003. Gestützt auf die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises gilt als Grundsatz, dass im Lohnausweis sämtliche Leistungen zu deklarieren sind, die dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zugeflossen sind, darunter fallen auch die Sitzungsgelder und Entschädigungen.

Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 19. Februar 2007 sowie den Vorgaben der Ausgleichskasse des Kantons Bern ist wie folgt abzurechnen:

Keine AHV-Pflicht / Beiträge auf geringfügigem Lohn
Die Sitzungsgelder sind AHV befreit, wenn der Betrag (die Sitzungsgelder aller Kommissionen zusammengezählt) im Kalenderjahr Fr. 2'300.-- (bisher 2‘200.--) nicht übersteigt. Die AHV-Beiträge werden nur auf Verlangen des Versicherten erhoben.

AHV-Pflicht / massgebender Lohn
Von den geltend gemachten Sitzungsgeldern, wenn diese den Betrag von Fr. 2'300.-- (bisher Fr. 2‘200.--) übersteigen, akzeptiert die AHV 50% als Spesenanteil, die anderen 50% gelten als AHV-pflichtiger Lohn. Die Entschädigungen sind generell AHV-pflichtig.

Informationen zum Stadtrat

Stadtratsunterlagen / Online-Sitzungsverwaltung
Die Stadtratsvorlagen werden auf der Website der Stadt Burgdorf aufgeschaltet und können dort heruntergeladen werden. Für die Mitglieder des Stadtrates steht für ergänzende Grundlageakten die Online-Sitzungsverwaltung zur Verfügung. Bitte beachten Sie dazu die Kurzanleitung für die Online-Sitzungsverwaltung.

Die Aufschaltung der Unterlagen wird den Mitgliedern des Stadtrates per Mail mitgeteilt. Ein Postversand der Unterlagen erfolgt keiner mehr. Wer die Stadtratsunterlagen trotzdem in Papierform erhalten möchte, meldet sich zu gegebener Zeit beim Sekretariat des Stadtrates.

Abwesenheiten / Entschuldigungen
Ist Ihnen die Teilnahme an einer Sitzung nicht möglich, bitten wir Sie, dies der Präsidialdirektion (Telefon 034 429 92 12, Mail stadtrat@burgdorf.ch) bis spätestens montags 17.00 Uhr mitzuteilen.

Reglemente / Diverse Unterlagen
Die gültigen Reglemente und Verordnungen sind auf der Website der Stadt Burgdorf aufgeschaltet. Die Reglemente und Verordnungen können auch bei der Präsidialdirektion bezogen werden.

Interessenbindungen des Stadtrates
Gemäss Gemeindeordnung der Stadt Burgdorf Art. 8 hat jedes Mitglied des Stadtrates sämtliche Interessenbindungen offen zu legen, die geeignet sein könnten, die Ausübung des Amtes zu beeinflussen.

Eintrittsmeldung / Sitzungsgelder
Die Mitglieder des Stadtrates erhalten ein Sitzungsgeld (Art. 8 Entschädigungsreglement). Für die Auszahlung der Sitzungsgelder muss die Eintrittsmeldung ausgefüllt und retourniert werden. Bitte beachten Sie ebenfalls die Information über den AHV/ALV-Abrechnungsmodus von Sitzungsgeldern, Entschädigungen und der Deklaration auf dem Lohnausweis.

Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen die Präsidialdirektion gerne zur Verfügung.
Stadtrat

Informationen zum Gemeinderat

Gemeinderatsunterlagen / Online-Sitzungsverwaltung
Für die Mitglieder des Gemeinderates steht die Online-Sitzungsverwaltung zur Verfügung. Bitte beachten Sie dazu die Kurzanleitung für die Online-Sitzungsverwaltung. Die Aufschaltung der Unterlagen erfolgt jeweils mittwochs für die nächste Sitzung. Ein Postversand der Unterlagen erfolgt keiner mehr.

Reglemente / Diverse Unterlagen
Die gültigen Reglemente und Verordnungen sind auf der Website der Stadt Burgdorf aufgeschaltet. Die Reglemente und Verordnungen können auch bei der Präsidialdirektion bezogen werden.

Interessenbindungen des Gemeinderates
Gemäss Gemeindeordnung der Stadt Burgdorf Art. 8 hat jedes Mitglied des Gemeinderates sämtliche Interessenbindungen offen zu legen, die geeignet sein könnten, die Ausübung des Amtes zu beeinflussen.

Entschädigungen
Die nebenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten einen jährlichen Grundbezug von 25‘000 Franken sowie eine jährliche Spesenpauschale von 5‘000 Franken. Diese Entschädigungen werden Ihnen in Raten monatlich ausbezahlt. Die Sitzungsgelder werden jeweils Ende Jahr überwiesen.

Abgabepflichten und Freibeträge
Vertritt ein Mitglied des Gemeinderates die Stadt in einer anderen Institution oder Körperschaft, stehen die dort ausgerichteten pauschalen Entschädigungen der Stadt zu, soweit sie den Freibetrag übersteigt. Die Ablieferungen werden einmal jährlich abgerechnet (Art. 7a Entschädigungsreglement).

Eintrittsmeldung
Für die Auszahlung der Entschädigungen und Sitzungsgelder muss die Eintrittsmeldung ausgefüllt und retourniert werden. Bitte beachten Sie ebenfalls die Information über den AHV/ALV-Abrechnungsmodus von Sitzungsgeldern, Entschädigungen und der Deklaration auf dem Lohnausweis.

Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen die Präsidialdirektion gerne zur Verfügung.
Präsidialdirektion
Kirchbühl 19, Postfach 1570, 3401 Burgdorf
Telefon: 034 429 92 93

Formulare und Bedienungsanleitung

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