3. März 2024
9. Juni 2024
22. September 2024
24. November 2024
Gemeindewahlen 2024
24. November 2024
Die Stimmabgabe kann an den Abstimmungs- und Wahlwochenenden erfolgen:
Stadtverwaltung, Kirchbühl 23, Burgdorf
Gotthelfschulhaus, Gotthelfstrasse 34, Burgdorf
Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ebenfalls von der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch machen.
Einwurf im Briefkasten Stadtverwaltung, Kirchbühl 19 (Rathaus) und Kirchbühl 23, Burgdorf. Letzte Leerung am Abstimmungs-/Wahl-Sonntag um 08.00 Uhr.
Briefliche Stimmabgabe per Post. Die letzte Leerung des städtischen Postfaches bei der Poststelle Burgdorf erfolgt jeweils am Samstagmorgen.
Abgabe am Schalter. Gerne nehmen wir die briefliche Stimmabgabe während den Öffnungszeiten auch am Schalter der Einwohnerdienste, Kirchbühl 23, Burgdorf, entgegen.
Eidgenössische Vorlagen
• Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
• Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
Kantonale Vorlage
• Änderung der Kantonsverfassung (Einführung dringliche Gesetzgebung)
Abstimmungsbüro (intern)
Lüthi Urs, Leitung
Fuhrimann Adelina
Kocher Christina
Abstimmungsausschuss (aus Volk)
Aerni Pascal
Schindler Nadine
Schletti Beatrice
Schmutz Monika
Widmer Pascal
Zbinden Yann
Zimmermann Martin
Zuccarello Fabrizio
Zumstein Peter
Die Stimmabgabe kann an folgenden Standorten erfolgen:
a) Stadtverwaltung, Kirchbühl 23
Samstag, 2. März 2024 von 10.00 bis 12.00 Uhr
Sonntag, 3. März 2024 von 10.00 bis 12.00 Uhr
b) Gotthelfschulhaus, Gotthelfstrasse 34
Sonntag, 3. März 2024 von 10.00 bis 12.00 Uhr
Die Stimmberechtigten können von der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch machen.
Das bereinigte Stimmregister liegt bis Dienstag, 27. Februar 2024, 17.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Kirchbühl 23 auf, wo Begehren für Eintragungen oder Streichungen bis zu diesem Zeitpunkt anzubringen sind. Bei den Einwohnerdiensten können ebenfalls Duplikate von Ausweiskarten bis Mittwoch, 28. Februar 2024, 17.00 Uhr, persönlich mit einem Personalausweis verlangt werden. Wird ein Duplikat verlangt, hat nur noch dieses Gültigkeit.
Das Stimmmaterial mit den Ausweiskarten wurde den Stimmberechtigten per Post zugestellt.
Die letzte Leerung der Briefkasten im Kirchbühl 19 und Kirchbühl 23 findet am Sonntag, 3. März 2024 um 08.00 Uhr statt. Alle Kuverts, die später in den Briefkasten eingeworfen werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
EINWOHNER- UND SICHERHEITSDIREKTION
Abstimmungen und Wahlen