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Einkommenssteuern (Gemeinde) - entrichten

Die Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben. Sie sind jeweils am 20. Mai, 20. August und 20. November fällig und wie die Schlussabrechnung innert 30 Tagen zahlbar.

Die Rechnungen für die übrigen Steuerarten sind innert 30 Tagen nach Fälligkeit zu zahlen.

Vorauszahlungen:

Im Kanton Bern gibt es die Möglichkeit, verzinsliche Vorauszahlungen zu leisten? Dafür können bei der kantonaler Steuerverwaltung zusätzliche Einzahlungsscheine bestellt werden:

Elektronisch: über das Kontaktformular der Homepage Steuerverwaltung

Schriftlich: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern oder Inkassostelle der Region Emmental-Oberaargau, Dunantstrasse 5, 3400 Burgdorf

Telefonisch: 031 633 60 01 (mit Angabe der ZPV-Nr.)

Kantonale Steuerverwaltung
Steuern

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