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Schiesspflicht - erfüllen

2016 sind schiesspflichtig:

  • Armeeangehörige, welche 2015 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1982.
  • Armeeangehörige, die 2016 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

  • Auf den 31.12.2016 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen:
    Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1982 sowie 1983 - 1986, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.

  • Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.

  • Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige bis zum Ende des Jahres in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden.
    Sie können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25m nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300m schiessen.
Schiesswesen im Kanton Bern
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM

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