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Feuerungskontrolle

Gemäss der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre behördlich auf die lufthygienischen Grenzwerte kontrolliert werden.

Die Feuerungskontrolle hat die Stadt Burgdorf an die Firma Hügli FEUKO GmbH, Neuhüsliweg 5, 341 Lyssach ausgelagert fkbsntch.

Das Bauinspektorat vollzieht Sanierungsverfügungen und Heizungsstilllegungen bei Nichteinhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten.

Feuerungen Kanton Bern
Baudirektion
Bauinspektorat
Gebührentarif für die Feuerungskontrolle

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