Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und unterliegen zudem der Lebensmittelkontrolle.
Um eine Gastgewerbliche Einzelbewilligung zu beantragen, reichen Sie folgende Formulare ein:
Gesuch für die gastgewerbliche Einzelbewilligung (im Original per Post oder digital via Online-Formular einreichen)
Dokument hier einreichen: Einwohner- und Sicherheitsdirektion (ESiD) Niederhauser Karin
Sauber feiern mit Mehrweggeschirr
Für die Benützung von Mehrweggschirr und das Entsorgen der Fraktionen an Veranstaltungen gilt in Burgdorf seit 01.03.2025 die kantonale Gesetzgebung.
Bewilligungsfreie Veranstaltungen und Veranstaltungen unter 1'000 Teilnehmenden
Der Einsatz von Mehrweggeschirr wird auch für alle nichtbetroffenen Veranstaltungen immer empfohlen, sofern dieser sinnvoll, umsetzbar und wirtschaftlich tragbar ist. Der Kanton Bern appelliert dabei an die Selbstverantwortung und die Freiwilligkeit von Veranstalterinnen und Veranstaltern. Falls eine Verpackung benötigt wird, soll wo immer möglich Mehrweggeschirr verwendet werden. Auch wenn nicht für alle Veranstaltungen eine Mehrweggeschirrpflicht besteht, wird deren Verwendung im Sinne der Ressourcenschonung und der Sensibilisierung der Bevölkerung klar empfohlen, neben der Berücksichtigung weiterer relevanter Aspekte für einen nachhaltigen Anlass.
Folgende Anbieter vermieten Mehrweggeschirr (Liste nicht abschliessend):
Für kleinere Veranstaltungen (unter 1'000 Personen) kann diverses Material (Mehrweggeschirr, Tischgarnituren und mehr) auch bei der Baudirektion bezogen werden. Alle Infos dazu finden Sie hier.