Sauber feiern mit Mehrweggeschirr
Für die Benützung von Mehrweggschirr und das Entsorgen der Fraktionen an Veranstaltungen gilt in Burgdorf seit 01.03.2025 die kantonale Gesetzgebung.
Bewilligungsfreie Veranstaltungen und Veranstaltungen unter 1'000 Teilnehmenden
Der Einsatz von Mehrweggeschirr wird auch für alle nichtbetroffenen Veranstaltungen immer empfohlen, sofern dieser sinnvoll, umsetzbar und wirtschaftlich tragbar ist. Der Kanton Bern appelliert dabei an die Selbstverantwortung und die Freiwilligkeit von Veranstalterinnen und Veranstaltern. Falls eine Verpackung benötigt wird, soll wo immer möglich Mehrweggeschirr verwendet werden. Auch wenn nicht für alle Veranstaltungen eine Mehrweggeschirrpflicht besteht, wird deren Verwendung im Sinne der Ressourcenschonung und der Sensibilisierung der Bevölkerung klar empfohlen, neben der Berücksichtigung weiterer relevanter Aspekte für einen nachhaltigen Anlass.
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