27.11.2024
In Burgdorf sind in der Mischzone Altstadt und in der Mischzone Altstadt Wohnen strassenseitig orientierte Räume im ersten Vollgeschoss einer publikumsattraktiven Nutzung vorbehalten.
Die Bau- und Planungskommission hat mit der Baudirektion eine Anleitung beschlossen, welche den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern aufzeigt, wie sie in den Erdgeschossen publikumsattraktive Nutzungen einrichten können. Solche tragen direkt zur Belebung der Altstadt bei und sind durch das Baureglement auch schon seit längerem vorgeschrieben.
Möglich sind nun auch attraktive Schaufenster, die zum Flanieren einladen. Nicht gestattet sind Nutzungen ohne oder mit geringem Kundenverkehr bzw. abweisend, verschlossen gestaltete Erdgeschosse.