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Amtliche Meldungen ab 1. Januar 2025 auf «ePublikationen»

20.12.2024

Ab dem 1. Januar 2025 publiziert die Stadt Burgdorf ihre amtlichen Meldungen elektronisch über die Plattform «ePublikationen» für Gemeinden und Städte.

Der Anzeiger von Burgdorf und Umgebung wird ab Januar nicht mehr in gedruckter Form erscheinen.

Aufgrund der Änderung des kantonalen Gemeindegesetzes können die Gemeinden die amtlichen Publikationen in elektronischer Form publizieren. Der Anzeiger von Burgdorf und Umgebung wird ab Januar 2025 nicht mehr in gedruckter Form erscheinen. Der Gemeinderat von Burgdorf hat am 28. Oktober 2024 daher die Umstellung auf ePublikationen als eAnzeiger ab 1. Januar 2025 beschlossen. Amtliche Mitteilungen zu öffentlichen Vorhaben wie bspw. Abstimmungen, Bauprojekte, Erlasse sind ab Januar 2025 neu online via «ePublikation.ch» abrufbar. ePublikationen wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) betrieben. Zur Trägerschaft gehören neben dem Seco mehrere Kantone und der Schweizerische Gemeindeverband.

Die nicht digitale Bevölkerung wird von den Verwaltungsstellen der Stadt Burgdorf dahingehend unterstützt, dass Publikationen bei Bedarf am Schalter ausgedruckt und bezogen werden können. Zusätzlich werden die freiwilligen Publikationen ab Januar 2025 bei Bedarf im neu geschaffenen Bereich in der Zeitung D’REGION «Mitteilungen Gemeinden» erfolgen.

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