10.10.2024
Ersatz Wasserreservoir Pleerwald inklusive Waldrodung; Terrainveränderung; Anpassung Zufahrt; Verlegen von Werkleitungen bis zum Pleerweg (Höhe Hohgantweg); Aushubdepots im Wallesteitäli und am Pleeracher
Baupublikation
Bauherrschaft
Localnet AG, Bernstrasse 102, 3401 Burgdorf
Projektverfassende
c+s ingenieure ag, Kalchofenstrasse, 3415 Hasle b.B.
Bauvorhaben
Ersatz Wasserresevoir Pleerwald inkl. Waldrodung; Terrainveränderung; Anpassung Zufahrt; Verlegen von Werkleitungen bis zum Pleerweg (Höhe Hohgantweg); Aushubdepots im Wallesteitäli und am Pleeracher
Standort
Pleerweg 201, Parzellen Nrn. 2696, 2532, 2349, 4784, 2432, 2434, 2358, 2361, 2357, Zonen: Wald, Landwirtschaftszone
Koordinaten
2’613’410 / 1’210’320; 2’612’850 / 1’210’986; 2’613’645 / 1’210’585; 2’613’600 / 1’210’559; 2’613’541 / 1’210’546; 2’613’575 / 1’210’624; 2’613’559 / 1’210’467; 2’613’575 / 1’210’549; 2’613’580 / 1’210’546
Gewässerschutzbereich
üB und Au; Landschaftsschutzgebiete; Fruchtfolgeflächen
Gewässerschutzmassnahmen
Das Regenabwasser wird gesammelt und über zwei Leitungen in die Sauberwasser-Kanalisation abgeleitet. Der Waldweg und der Wendehammer werden wie bestehend über die Schulter entwässert.
Ausnahmen
Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG); Bauen im Wald (Art. 35 KWaV); Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5 bis 7 WaG, Art. 5 ff. WaV, Art. 19 KWaG); Bauen in Waldnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG); Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV); wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG); Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG).
Elektronische Auflage
Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist
11. November 2024
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungs-statthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31
Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Langnau i.E., 7. Oktober 2024
Regierungsstatthalteramt Emmental