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Arbeitslosigkeit

Anmeldeverfahren per 1. Januar 2013 neu direkt beim RAV

Ab dem 1. Januar 2013 ist neu die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) und nicht mehr die Gemeinde für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung zuständig. Wenn Ihnen gekündet wurde oder Sie gekündigt haben, wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen kann oder wenn Sie die Stellenvermittlung des RAV in Anspruch nehmen wollen, dann melden Sie sich direkt bei einem der 14 RAV im Kanton Bern.

Bitte melden Sie sich für die Anmeldung persönlich beim RAV Ihrer Wahl und nehmen Sie Identitätskarte, Pass, Führerschein oder Ihren Ausländerausweis sowie aktuelle Bewerbungsunterlagen mit. Eine Terminreservation ist nicht erforderlich.

Treffpunkt Arbeit
Informationen Arbeitslosigkeit Kanton Bern
RAV Burgdorf

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