AA

Grüngut

Das Grüngut (wie dies bei der Gartenpflege anfällt Baum-, Sträucher-, Rasen und Heckenschnitt, Laub, Weihnachtsbäume) sowie die Rüstabfälle werden von der Stadt Burgdorf gemäss dem Abfallkalender abgeführt.

Grünabfuhr - was ist gestattet, was ist nicht gestattet?

Gestattet

Äste, Blumen, Fallobst, Früchte, Gartenabfälle, Gartenabraum, Laub, Rasen- und Wiesenschnitt, Rüstabfälle von Gemüse, Kartoffeln, Salat, Zwiebeln etc., Unkraut

Nicht gestattet

Blumenschalen, Blumentöpfe, Eier, Eisen, Fleisch, Glas, Hundesäckli (auch öko), Karton, Käse, Katzenstreu, Kompostsäckli, Neophyten, Papier, Plastik, Salat mit Sauce, sämtliche zubereiteten Lebensmittel, Sand, Steine, Styropor, Textilien, Tierkörper/-kadaver

Das Grüngut (Garten- und Rüstabfälle) ist in Rollcontainern bereitzustellen. Sperrige Aeste etc. müssen gebündelt werden. Maximale Länge 1.00 m, maximales Gewicht 25 kg. Plastiksäcke, Plastikschnüre und Drähte dürfen nicht verwendet werden.

Tarife
Verkaufsstellen für Gebührensäcke, Sperrgutmarken und Grüngutmarken
Bestellformular Grüngutvignetten
Grünabfuhr - aber ohne Plastik!
Baudirektion
Werkbetrieb
Abfall- und Gebührenverordnung (AbfallV)

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen