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Neumattstrasse 32

20.06.2024

Ersatz Wohnhaus durch Einfamilienhaus mit Autounterstand

Baupublikation

Gesuchstellende
Fabian Brunner und Miriam Hulliger, Frommgutweg 21, 3400 Burgdorf

Projektverfassende
CasaNova Gilomen Holzbau AG, Jörg Gilomen, Industriestrasse 22, 3315 Bätterkinden

Bauvorhaben
Ersatz Wohnhaus durch Einfamilienhaus mit Autounterstand

Projektstandort
Neumattstrase 32, 3400 Burgdorf, Parzelle Nr. 1068

Überbauungsordnung
UEO Nr. XVII Neumatt

Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au, Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet; Regenwasser wird zur Versickerung gebracht.

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und
www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 22. Juli 2024

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Ein-sprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.

Burgdorf, 13. Juni 2024

Bauinspektorat

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