20.06.2024
Ersatz Wohnhaus durch Einfamilienhaus mit Autounterstand
Baupublikation
Gesuchstellende
Fabian Brunner und Miriam Hulliger, Frommgutweg 21, 3400 Burgdorf
Projektverfassende
CasaNova Gilomen Holzbau AG, Jörg Gilomen, Industriestrasse 22, 3315 Bätterkinden
Bauvorhaben
Ersatz Wohnhaus durch Einfamilienhaus mit Autounterstand
Projektstandort
Neumattstrase 32, 3400 Burgdorf, Parzelle Nr. 1068
Überbauungsordnung
UEO Nr. XVII Neumatt
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au, Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet; Regenwasser wird zur Versickerung gebracht.
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und
www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 22. Juli 2024
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Ein-sprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 13. Juni 2024
Bauinspektorat