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Kirchbergstrasse-15

20.06.2024

Gebäude West: Neubau, EG Dienstleistungsnutzung, 1.-3. OG + Attikageschoss Wohnen. Gebäude Ost: Neubau, EG Wohnen + Dienstleistung, 1.-3. OG + Attikageschoss Wohnen. Villa: Wohnen, Totalsanierung Fassade, Dach, Innenräume, Technik. Öffentliche Fahrradstation. PV-Anlagen.

Baupublikation / Nachpublikation

Bauherrschaft
Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Dufourstrasse 40, 9000 St. Gallen

Projektverfassende
Rykart Architekten, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld
Marti Gesamtleistungen AG, Lagerhausweg 10, 3018 Bern

Bauvorhaben
Gebäude West: Neubau, EG Dienstleistungsnutzung, 1.-3. OG + Attikageschoss Wohnen
Gebäude Ost: Neubau, EG Wohnen + Dienstleistung, 1.-3. OG + Attikageschoss Wohnen
Villa: Wohnen, Totalsanierung Fassade, Dach, Innenräume, Technik
Öffentliche Fahrradstation
PV-Anlagen

Standort
Kirchbergstrasse 15, 17a und b, Parzellen Nrn. 383, 3992, 3991

Koordinaten
2’613’910 / 1’212’282; 2’613’868 / 1’212’261; 2’613’875 / 1’212’326

Gewässerschutzbereich
Aᵤ, ZPP Nr. 4 ESP Nord, unter Schutz gestelltes K-Objekt (RRB 1734 vom 30.06.1999); Baugruppe M (Burgdorf, Kirchbergstrasse (Weberei); Ortsbildschutzgebiet O VIII, Schlössli

Gewässerschutzmassnahmen
Das Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt. Das Regenabwasser wird versickert.

Hinweis
Die Nachpublikation dient ausschliesslich der Bekanntmachung der benötigten Ausnahme für die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (Art. 31 Abs. 2 LSV). Beantragte Ausnahmen sind gemäss Art. 26 Abs. 3 Bst. e BewD öffentlich zu publizieren.

Konzession
Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser; Betrieb einer Kühlwassernutzung mit öffentlichem Wasser

Ausnahmen
Bauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels im Gewässerschutzbereich (Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 GSchV); Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (Art. 31 Abs. 2 LSV)

Elektronische Auflage
Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf

Auflage- und Einsprachefrist
22. Juli 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungs-statthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken
(Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Langnau i.E., 17. Juni 2024

Regierungsstatthalteramt Emmental

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