AA

Bahnhofplatz, Bucherstrasse, Bahnhofstrasse Nord

15.08.2024

Neubau Bushof, Neugestaltung Bahnhofplatz und Bahnhofstrasse Nord, Abbruch Vordächer Bahnhof

Baupublikation

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Burgdorf, vertreten durch die Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf

Projektverfasserin
OSMB Architekten, Quellenstrasse 27, 8005 Zürich

Bauvorhaben
Neubau Bushof, Neugestaltung Bahnhofplatz und Bahnhofstrasse Nord, Abbruch Vordächer Bahnhof, Abbruch und Neubau mit Umorganisation und neuer Verkehrsführung des überdeckten Bushofs, Verlegung von Parkplätzen an die Bucherstrasse, Verlegung des Taxistands mit Kurzzeitparkplätzen und Kiss & Ride an die Bahnhofstrasse, Abbruch und Neubau mit Erweiterung der Vordächer des Bahnhofsgebäudes, Neugestaltung Eingang Aperto, Neugestaltung Bahnhofplatz. Ersatz der bestehenden Beleuchtung.

Bahnhofplatz, Bucherstrasse, Bahnhofstrasse Nord, 3400 Burgdorf,

Parzellen Nrn.
445, 446, 447, 449, 452, 453, 3108, 3113, 3816, 4797, 418

Koordinaten
2’613’783 / 1’212’161

Zone für öffentliche Nutzungen 1.3, Mischzone 4, Mischzone 5. Gewässerschutzbereich Aᵤ, Bahnhofstrasse 44: erhaltenswert, KObjekt.

Gewässerschutzmassnahmen
Das Schmutz- und Regenabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt.

Ausnahmen
- Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 / 81 SG)
- Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GschV / Art. 48 WBG)

Hinweis
Aufgrund des weiterlaufenden Betriebes des Busbahnhofs können keine Profile aufgestellt werden. Als Hinweis dienen vor Ort drei Plakate im Format A0.

Elektronische Auflage
Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist
bis 16. September 2024

Auflagestelle
Gemeinde Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden,
verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt Emmental

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen