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Möglichst langes selbständiges Leben und Wohnen geht
weit über eine hindernisfreie Wohnung hinaus. Die hin-
dernisfreie und sichere Gestaltung des öffentlichen
Raums ist ebenso wichtig. Die altersgerechte Ausge-
staltung des öffentlichen Raums gehört zu den Kern-
aufgaben der Stadt. Hier wurde bereits vieles geleistet
und es gilt, das bereits Erreichte zu halten und bei bau-
lichen Eingriffen im öffentlichen Raum die Grundsätze
der hindernisfreien Gestaltung umzusetzen.
Zur Nutzung des öffentlichen Raums gehört auch die
hindernisfreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Die
entsprechenden Standards haben sich heute durch-
gesetzt. Hindernisfrei zugängliche Transportmittel sind
heute eine Selbstverständlichkeit. Es gilt vor allem das
Erreichte zu erhalten.
Die Stadtentwicklung der Stadt Burgdorf ist auch sozial-
räumlichen Prinzipien verpflichtet, indem sie die Anlie-
gen einer altersgerechten Ausgestaltung des öffentlichen
Raums mit den vielfältigen Anforderungen verbindet,
welche sich aus unterschiedlichen Bedürfnissen der
Koexistenz verschiedener Nutzergruppen und Verkehrs-
teilnehmer ergeben.
LEITSATZ
Die Stadt Burgdorf gestaltet den öffentlichen Raum, die
öffentlichen Einrichtungen und den öffentlichen Verkehr
altersgerecht mit dem Ziel, dass auch die ältere Gene-
ration sich wohl fühlt.
MASSNAHMEN
Die Stadt Burgdorf achtet darauf, dass bereits umgesetzte
Massnahmen zur altersgerechten und sicheren Ausge-
staltung des öffentlichen Raums erhalten bleiben.
Neue gestalterische Massnahmen im öffentlichen Raum, im
Bereich der öffentlichen Einrichtungen und für Verkehrs-
teilnehmende werden auf ihre altersgerechte Ausgestal-
tung überprüft.
Neue gestalterische Massnahmen im öffentlichen Raum
werden auf wesentliche Aspekte des Wohlbefindens wie
Übersichtlichkeit, Beleuchtung und Ergonomie überprüft.
HANDLUNGSFELD
öffentlicher Raum