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Möglichst langes selbständiges Leben und Wohnen geht

weit über eine hindernisfreie Wohnung hinaus. Die hin-

dernisfreie und sichere Gestaltung des öffentlichen

Raums ist ebenso wichtig. Die altersgerechte Ausge-

staltung des öffentlichen Raums gehört zu den Kern-

aufgaben der Stadt. Hier wurde bereits vieles geleistet

und es gilt, das bereits Erreichte zu halten und bei bau-

lichen Eingriffen im öffentlichen Raum die Grundsätze

der hindernisfreien Gestaltung umzusetzen.

Zur Nutzung des öffentlichen Raums gehört auch die

hindernisfreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Die

entsprechenden Standards haben sich heute durch-

gesetzt. Hindernisfrei zugängliche Transportmittel sind

heute eine Selbstverständlichkeit. Es gilt vor allem das

Erreichte zu erhalten.

Die Stadtentwicklung der Stadt Burgdorf ist auch sozial-

räumlichen Prinzipien verpflichtet, indem sie die Anlie-

gen einer altersgerechten Ausgestaltung des öffentlichen

Raums mit den vielfältigen Anforderungen verbindet,

welche sich aus unterschiedlichen Bedürfnissen der

Koexistenz verschiedener Nutzergruppen und Verkehrs-

teilnehmer ergeben.

LEITSATZ

Die Stadt Burgdorf gestaltet den öffentlichen Raum, die

öffentlichen Einrichtungen und den öffentlichen Verkehr

altersgerecht mit dem Ziel, dass auch die ältere Gene-

ration sich wohl fühlt.

MASSNAHMEN

Die Stadt Burgdorf achtet darauf, dass bereits umgesetzte

Massnahmen zur altersgerechten und sicheren Ausge-

staltung des öffentlichen Raums erhalten bleiben.

Neue gestalterische Massnahmen im öffentlichen Raum, im

Bereich der öffentlichen Einrichtungen und für Verkehrs-

teilnehmende werden auf ihre altersgerechte Ausgestal-

tung überprüft.

Neue gestalterische Massnahmen im öffentlichen Raum

werden auf wesentliche Aspekte des Wohlbefindens wie

Übersichtlichkeit, Beleuchtung und Ergonomie überprüft.

HANDLUNGSFELD

öffentlicher Raum