Burgdorfer StadtMAGAZIN Nr. 03 - Herbst 2018

24 Stadt MAGAZIN Burgdorf geht gegen Vandalismus in Form von Sprayereien und anderen zerstörerischen Tätigkei- ten konsequent vor. Wer erwischt wird, wird von der Stadt als Geschädigte zur Kasse gebeten. Und in Sa- chen Prävention arbeitet die Kantonspolizei mit Schulen zusammen und auf der Strasse, um das Übel im Keim zu ersticken. Manchmal gleicht dies einer Sisyphusarbeit. Aber kleine Erfolge sind oft der Lohn für die Anstrengungen. Denn gerade bei Jugendlichen hilft dann und wann der berühmte «Schuss vor den Bug» im richtigen Moment. Wer kennt sie nicht – die künstlerisch nur selten wert- vollen Sprayereien an Fassaden, Betonwänden, in Un- terführungen oder öffentlichen Toiletten. Auch in Burgdorf vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in ir- gendeiner Form gesprayt, gekritzelt, zerkratzt oder mutwillig Infrastruktur zerstört wird. Georg Brech- bühl, Leiter Werkbetriebe der Stadt, ist dies ein Dorn im Auge. Er ärgert sich über die zunehmende Frech- heit der Verursacher: «Alles wird versprayt; auch vor Autos und Gartenzäunen wird nicht Halt gemacht», sagt er. «Die Schäden haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.» Dabei sind diese oft von wenig Kreativität zeugenden «Verzierungen» alles andere als Kavaliersdelikte. Wer erwischt wird, wird angezeigt. Und zwar aus- nahmslos. Dies bekräftigt sowohl die Stadtverwaltung als auch die für die Kriminalprävention zuständige Susanne Schulthess. Die Kantonspolizistin arbeitet seit 13 Jahren in Burgdorf als Expertin gegen straf- rechtlich relevante Delikte in den Bereichen Sucht, Diebstahl, Neue Medien und Gewalt. Zum letzteren Themenkreis gehören auch die Sprayereien. An Schu- len, zusammen mit Lehrpersonen und Eltern, will sie die Kinder und Jugendlichen sensibilisieren, ihnen zeigen, was passiert, wenn Gesetze gebrochen wer- den. «Ich kann zwar nicht die Welt verbessern, aber ein kleines Teil im Ganzen sein, um die Gesamtsitua- tion zu verbessern», ist sie sich bewusst. Kein Fall für die Haftpflichtversicherung Oft hätten Jugendliche das Gefühl, sie seien cleverer als die Polizei. Doch wenn Susanne Schulthess ihre Klientel über Aufklärungszahlen und Konsequenzen unterrichtet, würden diese oft ins Staunen kommen. «Verursacher müssen die Instandstellungsarbeiten aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen, es gibt eine Anzeige und die Jugendanwaltschaft wird eingeschal- tet», erklärt sie. Kein Fall für die Haftpflichtversiche- rung also. Und Anzeigen werden gemäss Georg Brechbühl niemals zurückgezogen. Bestenfalls wird eine Abzahlungsvereinbarung getroffen. Sprayer und Vandalen Kein Pardon für Zerstörung

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