COVID-Massnahmen des Kantons Bern im Kulturbereich
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es freut mich, Ihnen die Informationen zu den Beschlüssen des Grossen Rates des Kantons Bern vom 8. März 2022 weiterzuleiten:
Der Grosse Rat hat das kantonale Gesetz über die Massnahmen im Kulturbereich im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie mit 147 : 0 Stimmen gutgeheissen. Damit ist die gesetzliche Grundlage geschaffen, welche es ermöglicht, die Bundesmassnahmen auf kantonaler Ebene umzusetzen.
Die dem Vollzug dienende Verordnung wird der Regierungsrat in den kommenden Wochen behandeln. Nach deren in Kraft treten können die eingehenden Gesuche für den Schadenszeitraum bis Ende April 2022 definitiv entschieden werden.
Gesuche für Ausfallentschädigungen können bis zum 31. Mai 2022, Gesuche für Transformationsprojekte bis spätestens 30. September 2022 über das elektronische Gesuchsportal des Kantons Bern eingereicht werden.