COVID-Massnahmen des Kantons im Kulturbereich
Im Auftrag des Kantons Bern leite ich Ihnen die neuesten Informationen zu den COVID-19-Massnahmen von heute weiter:
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die kantonale Covid-Verordnung angepasst. Vor dem Hintergrund der am 3. Dezember 2021 beschlossenen Bundesmassnahmen wird auf kantonale Regelungen weitgehend verzichtet. Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken. In diesem Fall entfällt die Maskenpflicht. Die Änderungen treten am 9. Dezember 2021 in Kraft und sind – wie die neuen Massnahmen des Bundes – bis zum 24. Januar 2022 befristet.
Zur Erinnerung: Die am 3. Dezember beschlossenen Massnahmen des Bundesrates.