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Namenswahl bei Heirat und eingetragener Partnerschaft

Sie können, müssen sich aber bei der Heirat nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden.

Seit dem 1.1.2013 behalten die Eheleute ihren Namen. Sie können sich aber für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden: für den Ledignamen der Frau oder für den Ledignamen des Mannes. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft haben eintragen lassen.

Doppelnamen

  • Doppelnamen wie beispielsweise Meier Müller können bei der Heirat nicht mehr gebildet werden. Führt eine Person bereits einen Doppelnamen, so darf sie diesen weiterhin verwenden.
  • Der so genannte Allianzname mit Bindestrich, wie zum Beispiel Meier-Müller, ist allerdings weiterhin erlaubt. Der Allianzname ist kein amtlicher Name und wird nicht im Zivilstandsregister eingetragen; er kann aber im Alltag verwendet und auf Antrag in der Identitätskarte und im Pass eingetragen werden.


Namen der Kinder

  • Kinder von verheirateten Eltern erhalten automatisch den gemeinsamen Familiennamen.
  • Ehepaare, die keinen gemeinsamen Familiennamen haben, müssen bei der Heirat bestimmen, welchen ihrer Ledignamen die Kinder tragen sollen. Die Eltern haben sodann die Möglichkeit, innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt ihres ersten Kindes zu erklären, dass das Kind den Ledignamen des anderen Elternteils tragen soll.


Übergangsrecht

  • Für Paare, die vor 2013 geheiratet haben oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, besteht keine Pflicht, an ihren Namen etwas zu ändern.
  • Wenn Sie vor 2013 Ihren Namen bei der Heirat geändert haben,und immer noch verheiratet sind, können Sie jederzeit beim Zivilstandsamt erklären, dass Sie wieder Ihren Ledignamen tragen wollen.


Namensänderung
Wen muss ich informieren

Die Änderung Ihres Namens müssen Sie den Behörden, dem Arbeitgeber, der Steuerverwaltung, der Bank, den Versicherungen etc. melden.

Dokumente anpassen

Denken Sie bei einer Namensänderung daran, folgende Dokumente aktualisieren zu lassen:

  • Pass und Identitätskarte
  • AHV-Ausweis
  • Bank- und Kreditkarten
  • Führerausweis und Fahrzeugausweis
  • etc.


Beschriftung des Briefkastens

Am besten beschriften Sie Ihren Briefkasten während einiger Wochen mit Ihrem Ledignamen und Ihrem neuen Namen. Wenn ein Brief oder ein Paket noch Ihren alten Namen trägt, informieren Sie bitte die Absenderin oder den Absender über Ihren neuen Namen.

Webseite Zivilstandsamt Emmental
Namenswahl bei Heirat und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft

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