COVID-Massnahmen des Kantons im Kulturbereich
Im Auftrag des Kantons Bern leite ich Ihnen die Vernehmlassung für die neuen Massnahmen weiter, die den Kulturbereich betreffen:
Folgende zwei Varianten hat der Bundesrat den Kantonen zur Vernehmlassung bis am 14. Dezember unterbreitet:
Variante 1:
- Einführung einer umfassenden 2G-Regel in Innenbereichen mit Masken- und Sitzpflicht. Der Zugang zu Kulturbetrieben und Veranstaltungen wäre ausschliesslich geimpften und genesenen Personen vorbehalten.
- Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen würde weiterhin die 3G-Regel gelten.
- Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich sind, wären nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Covid-19-Testresultat vorweisen können. Diese 2G-plus-Regel würde zum Beispiel Discos sowie gewisse kulturelle Freizeitaktivitäten, wie Chor- oder Blasmusikproben betreffen. Betriebe und Veranstaltungen, welche der 2G-Regel unterstehen, sollten die 2G-plus-Regel freiwillig anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten können.
Variante 2:
- Einführung einer umfassenden 2G-Regel in Innenbereichen mit Maskenpflicht.
- Im Unterschied zu Variante 1 würden aber alle Bereiche geschlossen, bei denen keine Maske getragen werden kann. Dies betrifft auch die Innenbereiche von Clubs/Discos. Zulässig bleiben kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen, bei denen eine Maske getragen werden kann. Zugelassen blieben auch kulturelle Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.
Mehr Informationen: Medienmitteilung vom Bundesrat vom 10. Dezember 2021.
Zur Erinnerung: Die am 3. Dezember beschlossenen Massnahmen des Bundesrates.